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   BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95   

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BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95 (https://dejure.org/1996,1262)
BAG, Entscheidung vom 30.07.1996 - 3 AZR 397/95 (https://dejure.org/1996,1262)
BAG, Entscheidung vom 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 (https://dejure.org/1996,1262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Insolvenzsicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebliche Altersversorgung nach Umwandlung: Ausschluß des Anspruchs auf Sicherheitsleistung nach § 374 AktG bei Insolvenzsicherung gem. §§ 7 ff. BetrAVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 356
  • NJW 1997, 1526 (Ls.)
  • ZIP 1997, 289
  • NZA 1997, 436
  • BB 1996, 1774
  • BB 1997, 424
  • DB 1996, 1731
  • DB 1997, 531
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.02.1990 - 7 AZR 143/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Tarifvorrang vor BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95
    Das Revisionsgericht darf aber auch bei ihnen die vom Berufungsgericht unterlassene Auslegung selbst vornehmen, wenn es um die Auslegung von Urkunden geht und besondere Umstände, die der Auslegung eine der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, ausscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BAGE 64, 220, 227 [BAG 28.02.1990 - 7 AZR 143/89] = AP Nr. 14 zu § 1 BeschFG 1985, zu II 2 a der Gründe).
  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 171/79

    Insolvenzsicherung von Ruhegehaltsansprüchen - Schutzbereich des

    Auszug aus BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95
    aa) Im Sicherungsfall gehen nach § 9 Abs. 2 BetrAVG die Forderungen des Versorgungsberechtigten gegen den Arbeitgeber auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die den Anspruch auf Insolvenzsicherung begründen, und nach § 412, § 401 Abs. 1 BGB auch die mit ihnen verbundenen akzessorischen Sicherungsrechte über (BGH Urteil vom 9. März 1981 - II ZR 171/79 - AP Nr. 6 zu § 17 BetrAVG, zu III 2 c der Gründe).
  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95
    Art. 52, 58 EG-Vertrag und die Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs verleihen einer Gesellschaft, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates errichtet wurde und dort ihren satzungsmäßigen Sitz hat, beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht das Recht, ihren Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen (EuGH Urteil vom 27. September 1988 - Rs 81/87 - Daily Mail - DB 1989, 269 ff.).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95
    Vielmehr sind auch Ausnahmevorschriften nach ihrem Sinn und Zweck einer Analogie zugänglich (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 - AP Nr. 2 zu § 21 SchwbG 1986, zu B II 2 c aa der Gründe).
  • BGH, 11.07.1957 - II ZR 318/55

    Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen (Genossenschaften)

    Auszug aus BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95
    Ein Beschluß, den Sitz ins Ausland zu verlegen, wäre als Auflösungsbeschluß zu werten und führte zur Liquidation mit den bereits geschilderten Folgen (h.M., vgl. u. a. RG JW 1934, 2969; BayObLG Beschluß vom 7. Mai 1992 - 3 Z BR 14/92 - DB 1992, 1400 f.; Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 3 Rz 8; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 3 Rz 18; Rowedder/Rittner, GmbHG, 2. Aufl., Einl. Rz 291; BGHZ 25, 134, 144 für die Genossenschaft; zur AG: RGZ 107, 94, 97; Baumbach/Hueck, AktG, 13. Aufl., Einl. Rz 15, § 5 Rz 8; Henn, Handbuch des Aktienrechts, 5. Aufl., Rz 77; Meyer-Landrut im Großkommentar zum AktG, 3. Aufl., § 5 Anm. 6).
  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95
    Hat der Arbeitgeber, wie im vorliegenden Fall, eine dynamische Rente zugesagt, hat er sich also verpflichtet, den Versorgungsanspruch nach bestimmten Kriterien unabhängig von § 16 BetrAVG anzupassen, so muß auch der Pensions-Sicherungs-Verein hierfür einstehen und seine Leistungen entsprechend dieser Zusage erhöhen (vgl. u. a. BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 22. November 1994, 3 AZR 767/93 = AP Nr. 83 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 416/92

    Schwerbehindertenkündigungsschutz; Arbeit nach § 19 BSHG

    Auszug aus BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95
    Vielmehr sind auch Ausnahmevorschriften nach ihrem Sinn und Zweck einer Analogie zugänglich (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 - AP Nr. 2 zu § 21 SchwbG 1986, zu B II 2 c aa der Gründe).
  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85

    Betriebliche Altersvorsorge bei Konkurs des Arbeitgebers - Umfang des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95
    Hat der Arbeitgeber, wie im vorliegenden Fall, eine dynamische Rente zugesagt, hat er sich also verpflichtet, den Versorgungsanspruch nach bestimmten Kriterien unabhängig von § 16 BetrAVG anzupassen, so muß auch der Pensions-Sicherungs-Verein hierfür einstehen und seine Leistungen entsprechend dieser Zusage erhöhen (vgl. u. a. BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 22. November 1994, 3 AZR 767/93 = AP Nr. 83 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78

    Kürzung oder Einstellung von Ruhegeldzahlungen wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95
    Er ist nur zulässig, wenn vorher der Pensions-Sicherungs-Verein eingeschaltet wurde (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 14/92

    Auflösung einer GmbH durch Verlegung des Sitzes in ein anderes EG-Mitgliedsland

    Auszug aus BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95
    Ein Beschluß, den Sitz ins Ausland zu verlegen, wäre als Auflösungsbeschluß zu werten und führte zur Liquidation mit den bereits geschilderten Folgen (h.M., vgl. u. a. RG JW 1934, 2969; BayObLG Beschluß vom 7. Mai 1992 - 3 Z BR 14/92 - DB 1992, 1400 f.; Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 3 Rz 8; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 3 Rz 18; Rowedder/Rittner, GmbHG, 2. Aufl., Einl. Rz 291; BGHZ 25, 134, 144 für die Genossenschaft; zur AG: RGZ 107, 94, 97; Baumbach/Hueck, AktG, 13. Aufl., Einl. Rz 15, § 5 Rz 8; Henn, Handbuch des Aktienrechts, 5. Aufl., Rz 77; Meyer-Landrut im Großkommentar zum AktG, 3. Aufl., § 5 Anm. 6).
  • RG, 29.06.1923 - II 552/22

    Versailler Vertrag; Aktiengesellschaften

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    a) Die zu sichernde Forderung ist iSd. § 303 Abs. 1 AktG begründet, wenn sie als solche in dem Sinne entstanden ist, dass für ihr Entstehen der Grund gelegt ist (BAG 8. März 1994 - 9 AZR 197/92 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 76, 79; 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - zu I 1 a aa der Gründe, BAGE 83, 356).

    Sie muss noch nicht fällig, sondern kann befristet oder bedingt sein (BAG 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - aaO; vgl. BGH 11. November 1991 - II ZR 287/90 - BGHZ 116, 37; 18. März 1996 - II ZR 299/94 - NJW 1996, 1539; Emmerich/Habersack Konzernrecht 9. Aufl. § 20 Rn. 60; MünchKommAktG/Altmeppen 2. Aufl. § 303 Rn. 16 f.; Stephan in K. Schmidt/Lutter (Hrsg.) AktG 2008 § 303 Rn. 9; Koppensteiner in KK-AktG 3. Aufl. § 303 Rn. 15 f.; Hüffer AktG 8. Aufl. § 303 Rn. 3).

    § 303 AktG dient ebenso wie die §§ 225, 321 AktG dem Zweck, die Gläubiger bei Umstrukturierungen, die typischerweise zu einer weniger sicheren oder geringeren Haftungsgrundlage führen, vor einer Schädigung zu bewahren (BAG 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - zu I 2 a bb (1) der Gründe, BAGE 83, 356).

  • BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Versorgungsempfängers/-anwärters in

    Eine solche Rechtsbeziehung bestand hier zwischen dem versorgungsberechtigten Kläger und dem beklagten Pensions-Sicherungs-Verein - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - bereits vor Eintritt des Insolvenzfalles, weil aufgrund der Besonderheiten der Ausgestaltung der Insolvenzsicherung nach dem BetrAVG als gesetzlicher Vermögensschadenspflichtversicherung (vgl. dazu BAG ZIP 1997, 289, 294; Blomeyer/Otto, BetrAVG 3. Aufl. vor § 7 Rdn. 3 m.w.Nachw.) die Entstehung des Versicherungsanspruchs im Sinne von § 7 Abs. 1 BetrAVG schon zu diesem Zeitpunkt nur noch durch den Eintritt des Sicherungsfalles bedingt war.
  • OLG Zweibrücken, 08.01.2004 - 4 U 70/03

    Gläubigerschutz bei Beendigung eines Gewinnabführungsvertrages: Forderungen aus

    Auch befristete, aufschiebend und auflösend bedingte Ansprüche sind bereits begründet (BAG BB 1994, 2350; Urteil vom 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - Altmeppen in Münchner Kommentar, Aktiengesetz, 2. Aufl., § 303, Rdnr. 16 m.w.N.).

    a) Der in § 7 der Altersteilzeitvereinbarung dem Kläger zugesagte "zusätzliche Nachteilsausgleich im Rahmen der betriebliche Altersversorgung" in Höhe von 7 055, 83 EUR (13 800, 00 DM brutto) nebst eventueller Steigerungen unterfällt zwar als aufschiebend bedingter Anspruch ebenfalls dem Sicherungszweck des § 303 AktG, der darin besteht, dem Gläubiger vor Umstrukturierungen zu bewahren, die typischerweise zu einer weniger sicheren oder einer geringeren Haftungsgrundlage führen (vgl. BAG Urteil vom 30. Juli 1996 - aaO -).

  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 675/98

    Übertragung eines Versicherungsbestandes in der betrieblichen Altersversorgung

    Dies gilt umso mehr, als der Kläger eine Verlagerung des Sitzes seiner Arbeitgeberin ins Ausland mit der Folge eines Verlustes des Insolvenzschutzes nach §§ 7 ff. BetrAVG nicht zu befürchten hat (vgl. BAG 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - BAGE 83, 356, 369 f. = AP AktG § 374 Nr. 1, zu I 2 b cc (2) der Gründe mzwN).
  • LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06

    Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16

    So hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 30.07.1996 - 3 AZR 397/95 = NZA 1997, 436 unter Ziffer I. 1. a) bb) die - im entschiedenen Fall vertraglich vereinbarten - Rentenerhöhungen als aufschiebend bedingte Forderungen angesehen.
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02

    Verrechnungsklausel eines Altersvorsorgetarifvertrages

    Der gesetzliche Insolvenzschutz gewährt ein derartiges Maß an Sicherheit, dass die Betriebsrentner einer Aktiengesellschaft nach § 225 Abs. 1 Satz 3 AktG bei einer Kapitalherabsetzung, nach § 303 Abs. 2 AktG bei der Beendigung eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages und nach § 321 Abs. 2 AktG bei einer Eingliederung grundsätzlich keine Sicherheitsleistung verlangen können (BAG 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - BAGE 83, 356, 367 ff.).
  • AG Bonn, 02.04.2013 - 109 C 273/12

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis

    Dabei bedarf es eines restriktiven Maßstabes (BGH DtZ 1996, 46 f.; BAG ZIP 1997, 289, 295).
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